Terms and Conditions
Mitgliedschaftsvereinbarung
S´Kraftwerk OG
1.
1.1.
Diese
Mitgliedschafsvereinbarung gelten für alle Verträge der [S´Kraftwerk OG, Walgaustraße 22, 6712 Thüringen] über die Nutzung
des Fitnessstudios [S´Kraftwerk OG].
1.2.
Bei
online Vertragsabschlüsse der Fitnessstudiobetreiber sind Diese auf der Website
abrufbar.
1.3.
Mitglieder
sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem S´Kraftwerk OG abgeschlossenen
Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt
sind.
2.
2.1.
Der
Vertrag zwischen dem S´Kraftwerk OG und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung
des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages
über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für
Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9.
dieser Vereinbarung. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen
diesen AGB vor.
2.2.
Verträge
mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
3.
Leistungsgegenstand
und Leistungsumfang
3.1.
Art
und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den
angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B.
Personal-Coaching, Gruppenkurse etc).
3.2.
Eine
Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
4.
Nutzung des
Fitnessstudios
4.1.
4.1.1.
Jedes
Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren
Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages
berechtigt.
4.1.2.
Jedes
Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine MemberCard. Die Membercard ist nicht
übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der MemberCard ist untersagt. Jedes
Mitglied ist verpflichtet, die MemberCard sorgfältig zu verwahren. Jeder
Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu
melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der
MemberCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der MemberCard eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,- zu entrichten. Die alte MemberCard
verliert mit Ausstellung der neuen MemberCard ihre Gültigkeit.
4.1.3.
Der
Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und
nach Vorweisen der MemberCard möglich.
4.1.4.
Nutzung
der Tiefgaragenplätze ist nur während des Aufenthalts im Studio gestattet.
4.1.5.
Eine
Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.1.6.
Alkoholisierten
Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen
Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der
Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.7.
Die
Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und
Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den
Räumlichkeiten ist untersagt.
4.2.
4.2.1.
Aus
hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und
Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet.
Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den
Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist.
4.2.2.
Die
Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.
4.2.3.
Sämtliche
Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür
vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.3.
4.3.1.
Sämtliche
Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes
Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines
Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu
informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei
diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines
Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter
einzuholen. Bei mutmaßlicher Beschädigung des Inventars haftet der Verursacher.
4.4.
4.4.1.
Die
Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren
vorheriger Einwilligung zulässig.
4.4.2.
Im
Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten,
zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
4.4.3.
Belästigungen
oder gewalttätige Übergriffe führen zur sofortigen Beendigung der
Mitgliedschaft.
4.5.
4.5.1.
Das
Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im
Fitnessstudio, wie etwa entgeltliche Coachings, Kurse oder sonstiger
kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf voriger individueller Vereinbarung
mit dem Fitnessstudiobetreiber.
4.5.2.
Der
Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische
Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die
Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen
Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den
individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von
Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.5.3.
Ein
Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls
ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein
Rechtsanspruch.
5.
5.1.
Die
betreuten Öffnungszeiten sind:
Samstag: 08:00
bis 12:00 Uhr
Samstag: 06:00
bis 17:00 Uhr
Sonntag: 06:00
bis 12:00 Uhr
Feiertag: gelten die normalen
Öffnungszeiten
5.2.
Geringfügige
Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn die tägliche Öffnungszeit und
die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.
Ausgeschlossen davon sind die Sommeröffnungszeiten vom 1.Juni bis 31.August
eines jeden Jahres. Hier behält sich das Studio die Schließung des Studios an
Sonn- und Feiertagen frei. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch
Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu
verkünden.
5.3.
Eintritt
mit der MemberCard ist bis spätesten 45 Minuten vor Geschäftsschluss. Ebenfalls
ist das Mitglied verpflichtet, das Studio um 22.00 zu verlassen. Bei
wiederholten Vergehen wird die Mitgliedschaft entzogen.
6.
6.1.
Der
vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. eines Monats im
Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl.
Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig,
wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
6.2.
Im
Falle des Zahlungsverzuges ist die S´Kraftwerk OG berechtigt, Verzugszinsen in
der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen.
6.3.
Angebote
und Rabatte sind nicht kumulierbar und nur gültig auf die Erstlaufzeit.
6.4.
Der
Mitgliedsbeitrag erhöht sich nach der Erstlaufzeit jährlich um mindestens 5,-€
pro Monatsbeitrag oder der ein an seine Stelle
tretender Index
6.5.
Sollte
die vertraglich festgelegte Fälligkeit des Entgeltes nicht eingehalten, wird
der geschuldete Betrag, ohne Mahnschreiben, gerichtlich geltend gemacht.
7.
Vertragsdauer und
(vorzeitige) Beendigung des Vertrages
7.1.
Der
Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit
beträgt – so weit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 3, 9
oder 18 Monate. Die Verlängerung der Mitgliedschaften beläuft sich auf 1 Monat
bei der 6-monats Mitgliedschaft und 3 Monate bei der 12- und 18-monats
Mitgliedschaft. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der
Mindestvertragslaufzeit (das bedeutet, dass der Vertrag mit Ablauf des letzten
Tages der Mindestvertragslaufzeit endet) und nach Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt
werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens 1
Monat bei Vertragsbindung 3 Monate und 3 Monate bei Vertragsbindung 9 und 18
Monate vor Vertragsende schriftlich mitgeteilt und seitens der S´Kraftwerk OG
bestätigt wurde.
7.2.
Der
Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor
Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine
gebunden zu sein – kündigen, wenn:
7.2.1.
das
Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der
ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14
Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
7.2.2.
das
Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen
die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
7.2.3.
das
Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur
vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
7.3.
Das
Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der
Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
7.3.1.
das
Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am
Training gehindert wird; oder
7.3.2.
das
Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.
Die Verhinderung ist durch ein ärztliches
Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die
Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests
erforderlich.
7.4.
Für
die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des
Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom
Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden.
Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios
in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht. Die
pausierte Zeit wird am Fristende angehängt.
7.5.
Im
Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der
Schwangerschaft.
8.
Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des
Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14
durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr
möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang
im Fitnessstudio bekanntzumachen.
9.
Der Fitnessvertrag
kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden.
Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein
verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgeben. Der
Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch
generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird,
gilt nicht als Annahme des Angebots.
10.
10.1.
Der
Fitnessstudiobetreiber behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
10.2.
Der
Fitnessstudiobetreiber wird das Mitglied rechtzeitig vor Wirksamwerden der
Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
10.3.
Die
Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied den Änderungen nicht binnen
vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht.
10.4.
Eine
Änderung der Punkte 3.1, 4.1.1 und 5. Dieser Vereinbarung ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Mitglieds möglich.
11.
11.1.
Im
Club wird zur Erhöhung der Sicherheit der Eingangsbereich durch eine
Videokamera überwacht, Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespeichert, soweit
und solange dies zur Sicherheit und zur Aufklärung von Straftaten notwendig
ist.
11.2.
Das
Mitglied stimmt einer dauerhaften Kameraüberwachung zur Sicherheitserhöhung zu.
12.1.
Das
Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über
vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem
Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse,
Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2.
Mündliche
Nebenabreden sind unwirksam, jegliche Vereinbarungsänderung bedarf der
schriftlichen Bestätigung.
12.3.
Sind
oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die
Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.4.
Es
gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des
UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
12.5.
Gegenüber
Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern
ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz
des Fitnessstudiobetreibers liegt.